Das Thema Datenschutz ist nicht nur in Deutschland ein sehr brisantes. In vielen Nationen wird darüber geklagt, dass personenbezogene Daten weitergegeben werden, sodass „schwarzen Schafen“ der Nährboden für betrügerisches Handeln gegeben wird.
Auch Unternehmen wissen kaum mehr, wie sie mit dem Datenschutz richtigerweise umgehen sollen. Zwar werden Kunden- und Lieferanteninformationen meist äußerst vertraulich behandelt, unterhält das Unternehmen jedoch eine Facebook-Fanseite, beginnt die Fassade zu bröckeln.
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Wie Fanpages auf Facebook den Datenschutz aufheben
Die meisten Firmen sind auch in den sozialen Netzwerken aktiv, d. h., sie unterhalten eine sogenannte Fanpage. Im Grunde eine äußerst sinnvolle Sache, denn preiswerter kann Werbung kaum mehr platziert werden. In puncto Datenschutz lassen sich hier jedoch zahlreiche Schwachstellen erkennen. Da die Betreiber des Portals Facebook mehr oder weniger Zugang zu den Konten der Mitglieder haben, ist es ihnen möglich, Daten abzurufen. Der Datenschutz ist dadurch nicht mehr gewährleistet, was kürzlich auch zu einer Klage vonseiten des Unabhängigen Zentrums für Datenschutz (UZD) geführt hat.
Das Urteil zum Thema Datenschutz auf Facebook
Gemäß dem Urteil der Richter des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holsteins und laut Aussagen der Gerichtssprecherin Susanne Rublack „dürfen Unternehmen und öffentliche Einrichtungen nicht daran gehindert werden, eigene Fanseiten auf Facebook zu betreiben“.
Mit der Urteilsverkündung ist zunächst ein Aufatmen durch die Unternehmen gegangen, müssen Geschäftsleute von nun an nicht mehr mit Abmahnungen oder Klagen aufgrund von Verletzungen des Datenschutzes rechnen.
Doch so einfach ist es letztendlich dann aber doch nicht – die Daten sind nicht sicher und können weiterhin für anderweitige Zwecke genutzt werden.
Datenschutzbeauftragte für Betriebe
Unternehmen, die sich nicht ausschließlich auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holsteins verlassen wollen und auch weiterhin daran interessiert sind, Kundendaten zu sichern, sind mit einem Datenschutzbeauftragten gut beraten.
Datenschutzbeauftragte können in Unternehmen dafür sorgen, dass Schwachstellen im System schnell entdeckt und umgangen werden können. Lässt sich beispielsweise erkennen, dass personenbezogene Daten unsachgemäß gespeichert werden, so wird der Datenschutzbeauftragte die Unternehmensführung darauf hinweisen, damit die Datenschutzverletzung schnellstmöglich abgestellt wird und eventuelle weitere Schäden vermieden werden können.
Grundsätzlich sollten Firmen, die eine Fanpage auf Facebook unterhalten, stets ein Auge auf diese Form der Präsentation haben. Es ist abzuwägen, ob und wie umfangreich der Datenschutz eingehalten werden kann.
Datenschutzbeauftragte sind mit dem Thema Facebook vertraut und können Hilfestellung bei der richtigen und sicheren Firmendarstellung im sozialen Netzwerk bieten.
Natürlich wissen mittlerweile fast alle Facebook-Nutzer, dass die Betreiber des Portals alle Daten speichern – selbst dann, wenn sie der User längst gelöscht hat. Was jedoch mit diesen Informationen passieren wird, kann niemand vorhersehen.
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