Welchen Schutz verspricht die Elektronikversicherung?

Es ist schnell und aus den unterschiedlichsten Gründen geschehen. Die Telefonanlage oder EDV fällt aus – und schon ist die Katastrophe da, und sie kann gefährlich teuer, im schlimmsten Fall sogar vernichtend sein. Unternehmen schützen sich daher mit einer Elektronikversicherung gegen derartige finanzielle Verluste. Häufig wird diese Versicherung noch erweitert um eine Datenträger- oder Softwareversicherung.

So ein Unfall ist schnell passiert. Ein Mitarbeiter stolpert über ein Kabel und reißt die Telefonanlage herunter oder er kommt morgens ins Büro, die Tür war aufgebrochen, der Laptop ist gestohlen. Das sind die typischen Fälle für eine Elektronikversicherung. Im Zusammenhang mit dieser Versicherung sind auch Schäden abgedeckt, die sich durch Schäden von außen ergeben, wie beispielsweise Bedienungsfehler, Feuchtigkeitseinwirkung, Brand, Einbruchdiebstahl, Vandalismus etc. Bei einem Schaden erstatten die Versicherungen die Kosten für Ersatzteile und Reparatur oder stellen neue Geräte zur Verfügung.

Schon kleine Elektronikschäden können große Wirkung haben

Sofern im Betrieb die Elektronik ausfällt können schnell nicht unerhebliche zusätzliche Kosten anfallen, beispielsweise, wenn sich die Reparaturarbeiten an der schadhaften Anlage über einen längeren Zeitraum hinzieht und Leihgeräte installiert werden müssen. Hierfür sind unter Umständen Mehrkostenversicherungen oder Betriebsunterbrechungs-Versicherungen sinnvoll. Da hier über Kostenblöcke zu sprechen ist, die schnell Größenordnungen erreichen können, die die finanziellen Möglichkeiten auch kerngesunder Unternehmen bei Weitem übersteigen ist es ratsam, sich mit diesem Thema gewissen- und ernsthaft auseinanderzusetzen.

In der Grundversicherung sind Daten nur so weit mit versichert, wie sie für die Grundfunktionen der versicherten Geräte von Bedeutung sind. Für die Absicherung gegen den Verlust weiterer Daten oder anderer Software ist eine spezielle Datenträgerversicherung notwendig. Diese Versicherung übernimmt die Regulierung infolge eines Sachschadens am Datenträger oder auf der Anlage, die diese verarbeitet unter der Voraussetzung, dass sie unlesbar und nicht mehr verwendungsfähig sind.