Definition: Einlagensicherung

Die Einlagensicherung gibt es schon länger, aber erst seit dem mehrere Banken aufgrund ihrer Finanzpolitik für negative Schlagzeilen gesorgt haben, ist der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken auch in den Fokus des öffentlichen Interesses gerutscht. Die Einlagensicherung dient dazu, die Guthaben der Kunden bei den privaten Banken abzusichern. Abgesichert werden dabei nicht nur die Finanzen der Banken sondern auch die sogenannten Nichtbankeneinlagen. Als Nichtbankeneinlagen werden alle Guthaben bezeichnet, die entweder von Wirtschaftsunternehmen, von Privatpersonen oder auch von öffentlichen Stellen bei der Bank angelegt werden. Unter die geschützte Einlage entfallen damit alle Termin- Sicht- und Spareinlagen, aber auch Sparbriefe, die auf einen bestimmten Namen ausgestellt werden. Nicht betroffen von der Einlagensicherung sind unter anderem Verbindlichkeiten der Bank, über die sie Inhaberpapiere ausgestellt hat. Unter anderem gehören dazu Inhaberschuldverschreibungen oder Inhabereinlagenzertifikate. Der Gesetzgeber hat eine Mindesteinlagensicherung für jede Bank festgelegt, die aber in der Regel von den Banken selber noch einmal aufgestockt wird.

Wie hoch ist die Einlagensicherung??

Was es genau mit der Einlagensicherung auf sich hat, können interessierte in der Zusammenfassung auch noch einmal im Netz auf der jeweiligen Seite nachlesen, denn auch das Tagesgeldkonto ist eine zu schützende Einlage, die unter den Einlagensicherungsschutz fällt. Für den Kunden bedeutet das, dass sein Guthaben durch den Einlagensicherungsfond des Bundesverbandes deutscher Banken bis zu einer bestimmten Höhe voll geschützt ist. Dieser Einlagenschutz wird nicht nur von einer Bank getragen, sondern dem Bundesverband gehören inzwischen mehr als 170 Banken in Deutschland an. Auch wenn der Einlagenschutz erst in den letzten Jahren zu einem aktuellen Thema geworden ist, gibt es ihn doch schon seit mehr als 30 Jahren. Solange sind die Einlagen von Privatkunden bereits voll gedeckt und sie werden im Bedarfsfall vom Bankenverband entschädigt. Seit diesem Zeitraum muss kein Privatkunde mehr damit rechnen, dass seine Ersparnisse verloren gehen. Selbst wenn die eigene Bank Insolvenz anmelden muss, bekommt er seine Einlage zurück erstattet.

Einige Fakten zur Einlagensicherung

Der Einlagensicherungsfonds finanziert sich durch die eigenen Mitglieder. Wenn es zu einem Entschädigungsfall kommt, weil eine Bank nicht mehr geschäftsfähig ist, werden die Gelder durch den Fond zurückbezahlt. Der Einlagensicherungsfonds tritt dann im Insolvenzverfahren gegen die Bank anstelle des Kunden auf. In den meisten Fällen sind die Insolvenzquoten bei den Banken sehr hoch, was auf der anderen Seite bedeutet, dass der Fond den größten Teil seiner Entschädigungsleistungen zurückbekommt. In Deutschland gibt es für die Entschädigung eine ganz bestimmte Summe. Damit muss die Bank bis zu 100.000 € für die Einlagen von Privatpersonen, von kleinen Kapitalgesellschaften oder von Personengesellschaften absichern. 100.000 € pro Person oder Gesellschaft sind in den meisten Fällen vollkommen ausreichend. Staatliche Banken unterliegen laut Gesetz der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Bei den privaten Banken, die ihr Einlagengeschäft in privater Rechtsform betreiben gilt das Einlagensicherung-und Anlegerentschädigungsgesetz. Zusätzlich können die privaten Banken im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken freiwillig mitwirken. Damit entsteht für private Anleger eine zusätzliche Sicherheit.